Sichere Gastfreundschaft - Informationen zu COVID-19

Informationen zu deinem sicheren Urlaub 2021/22

Wir freuen uns, dich bei uns im BERGDORF FILZMOOS begrüßen zu dürfen. Um deine Urlaubsplanung einfacher zu gestalten, haben wir hier die wichtigsten Corona-Bestimmungen zusammengefasst.

Auf dieser Seite aktualisieren wir laufend alle Informationen, die dir einen SICHEREN und SORGENFREIEN URLAUB in Filzmoos ermöglichen. Alle unsere Maßnahmen entsprechen den behördlichen Vorgaben und werden ständig an die aktuelle Situation angepasst.

Bei Fragen sind wir gerne für dich da.

Aktuelles zur Coronavirus-Situation in Österreich findet ihr HIER.

SICHER GESUND BLEIBEN SalzburgerLand

Wichtige Informationen zum aktuellen Skibetrieb

Unter folgendem Link findet ihr wichtige Fragen & Antworten zum Skibetrieb in der kommenden Wintersaison 2021/22.

Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick

Vorraussetzung für den Besuch in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben

Seit 08. November 2021 haben Gäste, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind, wieder Zutritt zu Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben.

Nachweis als Eintrittstest - 2-G-Regel

Gurgeln in Salzburg - PCR-Tests für zu Hause

In ganz Salzburg werden kostenlose PCR-Gurgeltests für zu Hause angeboten. Sie sind der höchste Teststandard. Die Ergebnisse sind 72 Stunden gültig und werden direkt in die App "Grüner Pass" übernommen.

Weitere Informationen

Gurgel PCR-Tests für Nicht-Österreicher werden in der Ordination von Dr. Florian Zimmermann angeboten!
Preis € 104,00
Terminvereinbarung erforderlich!

Testmöglichkeiten

Touristische Reisen nach Österreich sind möglich! Aus den meisten europäischen und einigen weiteren Ländern ist die Einreise im Rahmen der 2-G-Regel ohne Quarantäne möglich.

Liste der Länder mit Einreise ohne Quarantäne

Die hier vorliegenden Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert. Filzmoos Tourismus ist aber keine Behörde und kann keine rechtlich verbindlichen Auskünfte erteilen. Weitere Details zur Einreise, den aktuellen Ausnahmen etc. findet ihr in einem umfangreichen FAQ auf der Website des Gesundheitsministeriums.